Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Ausschließliche Geltung und Schriftform
1.1 Unsere Verkaufsbedingungen gelten im vollkaufmännischen Geschäftsbereich ausschließlich. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen gelten nur bei ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung, und zwar auch dann, wenn wir in Kenntnis abweichender Bedingungen die Lieferung vorbehaltlos ausführen.
1.2 Mit dem Zustandekommen des Vertrages erkennt der Besteller unsere Geschäftsbedingungen auch für gleichartige zukünftige Geschäfte an.
1.3 Für alle vertraglichen Vereinbarungen ist Schriftform erforderlich.
2. Angebote - Nebenarbeiten - Vertragsinhalt - Angebotsunterlagen
2.1 Unsere Angebote sind freibleibend. Der Vertrag kommt erst mit unserer -Annahme der Bestellung zustande.
2.2 Nebenabreden jeglicher Art - auch mit Außendienstmitarbeitern - bedürfen zu ihrer Gültigkeit unserer Bestätigung.
2.3 An den dem Angebot oder Auftrag beigefügten Unterlagen (z.B. Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen) behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Sie dürfen ohne unsere Zustimmung Dritten nicht übertragen werden. Auf Verlangen sind sie unverzüglich zurückzugeben.
3. Rücktrittsvorbehalt
Wir haben das Recht, vom Vertrag zurückzutreten, wenn uns Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Bestellers zweifelhaft erscheinen lassen. In einem derartigen Fall sind wir zur Erfüllung nur gegen Vorkasse oder Sicherheitsleistung verpflichtet.
4. Preise
4.1 Unsere Preise gelten für die Lieferung ab Werk ausschließlich Verpackung. Versicherung, Zoll und sonstigen Leistungen/Abgaben in der Währung Euro zzgl. MwSt. in der jeweils geltenden Höhe am Tage der Rechnungsstellung.
4.2 Skontoabzug bedarf schriftlicher Vereinbarung.
4.3 Der Kaufpreis ist netto innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum zu zahlen. Bei Verzug werden 4% Zinsen über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank geschuldet. Höherer Verzugsschaden bleibt vorbehalten. Der Besteller hat das Recht, geringeren Schaden nachzuweisen.
4.4 Bei von uns nicht zu vertretenden Kostenerhöhungen (z.B. Lohn- und Vormaterialskosten) und vereinbarter Auslieferung 6 Wochen nach Vertragsabschluß sind wir berechtigt, den Preis entsprechend den erhöhten Kosten anzupassen.
5. Versicherung - Versand - Gefahrübergang - Rücknahme von Verpackungen
5.1 Es gilt mit der Folge des Gefahrübergangs die Lieferung ab Werk als vereinbart. Bei Annahmeverzug des Bestellers oder bei nachhaltiger Verletzung sonstiger Mitwirkungspflichten geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung auf den Besteller über.
5.2 Auf Verlangen schließen wir auf Kosten des Bestellers eine Transportversicherung ab.
5.3 Soweit wir verpflichtet sind, Verpackungen zurückzunehmen, trägt der Besteller die dadurch entstehenden Kosten.
6. Leistungsfristen und Termine
6.1 Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die Abklärung aller technischen Fragen voraus.
6.2 Verzögert sich die Leistung durch Umstände, die außerhalb unseres Einflussbereiches liegen (z.B. höhere Gewalt, Streik, Aussperrung), verlängern sich die Leistungstermine um die Dauer der Behinderung.
6.3 Bei Leistungsverzug darf der Besteller vom Vertrag zurücktreten, wenn er uns schriftlich eine angemessene, mindestens 4 Wochen betragende Nachfrist mit Ablehnungsandrohung gesetzt hat. Schadensersatzansprüche in Höhe des vorhersehbaren Schadens stehen dem Besteller nur zu, wenn der Verzug auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhte; im übrigen ist die Ersatzpflicht auf 50% des vorhersehbaren Schadens beschränkt.
6.4 Befindet sich der Besteller mit der Abnahmeverpflichtung in Verzug, dürfen wir nach Ablauf eines Monats seit Verzugseintritt Lagergeld in Höhe von 0,5% des Rechnungsbetrages je Monat berechnen, vorbehaltlich weiterer Ansprüche.
7. Teilleistungen - Mehr- und Minderleistungen
7.1 Wir sind berechtigt, Teillieferungen vorzunehmen und diese für sich zu berechnen.
7.2 Mengenabweichungen bis zu 10% behalten wir uns vor. ,
7.3 Nehmen wir Ware frachtfrei zurück, können wir wahlweise Ersatz der Rücknahmekosten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung in Höhe von mind. 20%c des Nettorechnungswertes verlangen. Der Nachweis eines höheren oder niedrigeren Schadens ist zulässig
8. Gewährleistung
8.1 Die Gewährleistungsrechte des Bestellers sind davon abhängig, dass dieser den nach den
§§ 377, 378 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügepflichten nachgekommen ist. Die Rügefrist beträgt längstens 8 Tage nach Wareneingang. Bei versteckten Mängeln beginnt sie mit der Feststellbarkeit des Mangels.
8.2 Bei Warenmängeln sind wir nach unserer Wahl zur Mangelbeseitigung oder zur Ersatzlieferung berechtigt.
8.3 Geraten wir mit der Erfüllung der vorstehenden Gewährleistungspflicht in Verzug, kann der Besteller uns eine angemessene Nachfrist, die mindestens 4 Wochen betragen muss, mit Ablehnungsandrohung setzen. Nach Fristablauf ist der Besteller berechtigt, Wandlung oder Minderung zu verlangen. Dies gilt auch, wenn wir zur Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung nicht bereit oder in der Lage sind.
8.4 Weitergehende Ansprüche des Bestellers sind ausgeschlossen. Dies gilt auch für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind; insbesondere haften wir nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Bestellers. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht, wenn die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Sie gilt auch nicht bei Fehlen zugesicherter Eigenschaften.
8.5 Bei Verletzung von Kardinalpflichten ist die Ersatzpflicht auf, den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
8.6 Die Gewährleistungsfrist beträgt 24 Monate, gerechnet ab Gefahrübergang. Diese Frist ist eine Verjährungsfrist. Sie gilt auch für Ansprüche auf Ersatz von Mängelfolgeschäden, sofern keine Ansprüche aus unerlaubter Handlung bestehen.
8.7 Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, erstreckt sich die Wirkung daraus auch auf alle Erfüllungsgehilfen.
9. Zahlung
9.1 Unsere Leistungen sind binnen 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu bezahlen.
9.2 Bei Zweifeln an der Kreditwürdigkeit können wir, falls Wechsel gegeben wurden, sofortige Zahlung Zug um Zug gegen Rückgabe der Wechsel verlangen.
9.3 Schecks oder Wechsel werden nur zahlungshalber entgegengenommen. Die Kosten der Diskontierung und der Einziehung gehen zu Lasten des Bestellers.
9.4 Der Besteller ist nicht berechtigt, gegenüber unseren Zahlungsansprüchen aufzurechnen oder an fälligen Beträgen ein Zurückbehaltungsrecht auszuüben. Dies gilt nicht für die Aufrechnung mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen und für die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes bis zur Erfüllung solcher Forderungen.
10. Eigentumsvorbehalt
10.1 Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zur vollständigen Tilgung unserer sämtlichen Forderungen aus der Geschäftverbindung mit dem Besteller vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen. Darin liegt kein Rücktritt vom Vertrag.
10.2 Wird die Kaufsache mit anderen uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet oder vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu den anderen verarbeiteten oder vermischten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung oder Vermischung.
10.3 Der Besteller verwahrt das Alleineigentum oder Miteigentum für uns mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes.
10.4 Der Besteller tritt uns bei Verkauf im ordentlichen Geschäftsgang alle Forderungen in Höhe des Fakturaendbetrages (einschl. MwSt.) unserer Forderungen ab, die ihm aus der Weiterveräußerung erwachsen. Dies gilt auch für den Fall der Veräußerung nach Verarbeitung. Der Besteller bleibt zur Einziehung der Forderung ermächtigt, wenn wir nicht widersprechen.
10.5 Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.
10.6 Über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware oder in die abgetretenen Forderungen hat der Besteller uns unverzüglich zu informieren und uns die notwendigen schriftlichen Unterlagen zu übergehen.
11. Erfüllungsort - Gerichtsstand - Anwendbares Recht
11.1 Erfüllungsort für sämtliche Pflichten aus dem Vertragsverhältnis ist unser Geschäftssitz. Als Gerichtsstand werden - abweichend von dem Erfüllungsort - das Amtsgericht Velbert und das Landgericht Wuppertal vereinbart. Wir sind jedoch berechtigt, den Besteller auch an dem für seinen Geschäftssitz zuständigen Gericht zu verklagen.
11.2 Das Vertragsverhältnis unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Vorschriften des Haager Einheitlichen Kaufabschlussgesetzes und des Haager Einheitlichen Kaufgesetzes sowie des UN-Kaufrechtes gelten nicht.
12. Salvatorische Klausel
Sollten, einzelne Bestimmungen der vorstehenden -Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so wird die Gültigkeit der übrigen Vorschriften davon nicht berührt.